|
|
||
| Der Dienst an der Zigarette Mit Entsetzen stellten die deutschen Medien in der letzten Zeit fest, dass die vergangenen Erhöhungen der Tabaksteuer nicht etwa wie erwartet zu vermehrten Einnahmen für den Staat geführt haben, sondern sogar zu verminderten. Und da die Vierte Gewalt des Staates es als ihre vornehmste Pflicht ansieht, den anderen Dreien mit Fingerzeigen zur Seite zu stehen, wie dieser Missstand zu beheben ist, wollen wir nicht abseits stehen und nun auch einen Vorschlag einbringen. Unsere ursprüngliche Idee war es dabei, die Leser mit etwas Unerhörtem und Innovativem zu überraschen. Doch bei eingehender Prüfung mussten wir leider einsehen, dass der Staat schon immer die organisierte Finanznot war und somit jeder nur erdenkliche Weg, zu höheren Einnahmen zu gelangen, bereits zu irgendeinem Zeitpunkt schon einmal vorgetragen worden ist. So blieb uns schließlich nichts anderes übrig, als auf einen Vorschlag zurückzukommen, den das Satireblatt "Berliner Wespen" (www.berliner-wespen.de) bereits im Jahre 1881 in die Runde warf. Um diese Zeit trug sich nämlich der Freund der Armen, Fürst Bismarck, mit der Idee, dem deutschen Steuerzahler mit der öffentlichen Hand noch etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Ein staatliches Tabaksmonopol sollte dazu dem Konsumenten die Wahl zwischen der Monopolzigarre eröffnen, die die gewohnt hohe Qualität volkseigener Produktion mit einer Absage an die Gier privater Kapitalisten zu verbinden gedachte, aus billigen Erzeugnissen Profit zu schlagen. Hier nun also der sehr bedenkenswerte Vorschlag, der sich an die schon damals bewährte Wehrpflicht anlehnte und den wir unserem Finanzminister nur allerwärmstens ans Herz legen können:
(Nach Genehmigung des Tabaksmonopols einzuführen) Zur Erhöhung der Erträgnisse, welche der Staat aus dem Tabakconsum zieht, wird Folgendes bestimmt: Jeder Deutsche ist rauchpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Ausgenommen hiervon sind nur: a) diejenigen, welche den ganzen Tag Tabak kauen oder schnupfen, b) diejenigen, welche ihre Küchen- und Stubenöfen mit Monopolcigarren heizen. Die Verpflichtung zum Rauchdienst bei der Pfeife, beziehungsweise bei der Cigarre beginnt mit dem elften Lebensjahr und dauert lebenslänglich. Während der ersten dreißig Jahre sind die Rauchmannschaften zum ununterbrochenen Paffen verpflichtet; die Benutzung von Nicht-Rauchcoupées und das Betreten solcher Orte, an denen das Rauchen verboten ist, wird ihnen strengstens untersagt. Eine besonders strenge Controle wird über diejenigen ausgeübt werden, welche sich in einer vom Staate abhängigen Stellung befinden. Namentlich werden diejenigen Beamten, welche in den Bureaustunden oder in Gegenwart eines höhern Vorgesetzten die Cigarre ausgehen lassen, zu exemplarischer Bestrafung herangezogen werden. Den Schulvorständen wird anbefohlen, ein wachsames Auge auf den Raucheifer der Schüler zu haben, den Rauchsäumigen Nachhülfeunterricht im Vomblattrauchen zu ertheilen und fleißige Dampfer zu protegiren. Sextaner, welche den Dampf durch die Nase ziehen können, sollen mit Ueberspringung der Quinta direct nach Quarta versetzt werden. Abiturienten, die sich über eine genügende Fertigkeit im mündlichen Ringeblasen auszuweisen vermögen, sind vom schriftlichen Examen zu dispensiren. Es wird eine besondere Rauchmedaille gestiftet werden für Solche, welche sich im Rauchdienst eine unheilbare Nikotinvergiftung zugezogen haben. Mit freundlicher Genehmigung von www.berliner-wespen.de |
|
|