| Ausgabe vom 23 . September 2023 |
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Börse
aktuell EU-Kurier
gratuliert: |
Europäische
Politik Nach
der 1:3-Niederlage des bundesdeutschen Y-Nationalteams gegen Montenegro
im vierten Spiel der Qualifikationsrunde zur EU' 2024 kannte Teamchef
Gerhard Asamoah kein Halten mehr. Doch sein Zorn richtete sich nicht gegen
das senile Spiel seiner Mannschaft, sondern gegen das ARD-KommentatorInnenpaar
Naddel und Rudi Völler. Asamoah wörtlich: "Wenn Naddel
meint, wir sollen den Ball nicht so flach halten, dann soll sie sich doch
an ihre eigenen Körbchen packen! Und der Rudi redet eh nur Scheiße.
Der hat doch früher nur blinden Aktionsfußball gespielt. Unser
modernes Ein-Mann-Ein-Standort-System hat sich doch schon gegen San Marino
und Transnistrien bewährt. Und wie bitte schön sollen wir so
viel laufen bei einem durchschnittlichen Mannschaftsalter von 48? Wir
sind nicht die Türken oder die Marokkaner, dass wir so viele junge
Spieler aufbieten können!" |
EU-Recht Als einen Meilenstein auf dem Weg zur Gender-Gerechtigkeit bezeichnete EU-Gleichstellungsbeauftragte Johanna Trittin die EU-Rechtsnovelle zur Namensgleichheit. Demnach haben sämtliche europäischen Vornamen ab dem 1.1.2026 als genderneutral zu gelten. Denn noch immer ist es bei vielen Familien unselige Tradition, bei der Namensgebung genderspezifisch zu diskriminieren. So weigerten sich viele Eltern, entgegen den Emfpehlungen der Schwarzer-Kommission ihren Kindern mit Y-Chromosom "weibliche" Vornamen wie Adelheid, Anna, Carmen oder Renate zu geben. Umgekehrt tragen erst 2% der Menschen ohne Y-Chromosom "männliche" Vornamen wie Manfred, Enrico, Tomislav, Detlev oder Horst. Das EU-Gender-Gesetz Nr. 218 sieht vor, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Erstgeborenen einen genderoppositionellen Vornamen zu geben, das heißt Y-Kinder müssen dann einen traditionell "weiblichen" Vornamen bekommen. Davon ist aber nicht die Kindergeldkürzung für Y-Kinder betroffen. Diese war wegen der hohen Anfälligkeit von Y-Menschen für Gender-Delikte und der damit verbundenen Sozialkosten eingeführt worden.. Ausgenommen von der Novelle für Namensgleichheit sind Eltern mit Kindern ohne Y-Chromosom, da gemäß Gender-Gesetz Nr. 115 das sozialpädagogische Genderziel der EU weitgehend mit dem traditionellen "weiblichen" Gender korreliert. Neue Rügen des Europäischen Werberats Wegen
sexistischer Gender-Verstöße hat der Europäische
Werberat wieder zahlreiche Anzeigen und Reklameplakate unter die Lupe
genommen:
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